Die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien), die Rechtsform von SCHOTT Pharma, ist eine börsennotierte Kommanditgesellschaft auf Aktien mit drei Organen:

  • Der Komplementär
  • Der Aufsichtsrat
  • Die Hauptversammlung (HV)

Die KGaA-Struktur ist eine beliebte Rechtsform, insbesondere für Unternehmen, die von Familien oder Stiftungen kontrolliert werden. Sie stellt sicher, dass die stiftungsbasierten Unternehmenswerte das Unternehmen weiterhin prägen.

Aktionäre von SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA

Das Grundkapital der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA ist ausschließlich in Stammaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten existieren nicht. Die Komplementärin bzw. die SCHOTT AG als alleinige Aktionärin kann in der Jahreshauptversammlung grundsätzlich die Stimmrechte der von ihr gehaltenen Aktien der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA ausüben. Die Komplementärin und ihr einziger Aktionär sind jedoch per Gesetz von der Abstimmung über bestimmte Beschlüsse ausgeschlossen. Dies gilt unter anderem für die Wahl des Aufsichtsrates, die Abwahl der Komplementärin und der Mitglieder des Aufsichtsrates der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA sowie für die Wahl des Abschlussprüfers. Diese Bestimmungen stellen sicher, dass die übrigen Gesellschafter der Kommanditgesellschaft exklusiv abstimmen können, insbesondere zu Themen, die die Kontrolle der Geschäftsführung betreffen.